Steuernews

Alle aktuellen Themen in einem Überblick für Sie zusammengestellt.

  • Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach 30.6.2022

    Das VG Hamburg hat seine Rechtsprechung geändert. Für Beihilfen nach dem 30.6.2022 schließt sich das Gericht nun dem OVG Münster an. Die Entscheidung weist beihilferechtliche Schwächen auf, ist nicht rechtskräftig - und kontrastiert mit der EuGH-Vorlage derselben Kammer in anderer Sache.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...

  • Bundesregierung: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung

    Das Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten eingebracht. Das Instrument der Vermögensabschöpfung kommt insbesondere bei Steuerstraftaten häufig zur Anwendung.Mehr zum Thema 'Steuerstrafrecht'...

  • Reisekosten: Begriff der Betriebsstätte vom BFH geklärt

    Ist der Begriff der Betriebsstätte entsprechend der Definition der ersten Tätigkeitsstätte auszulegen? Auf diese Frage hat es nun eine höchstrichterliche Antwort geben.Mehr zum Thema 'Reisekosten'...Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...Mehr zum Thema 'Betriebsstätte'...

  • Unternehmerisch denken, menschlich handeln: Haufe HR-Online-Konferenz 2026

    Wirtschaftliche Stagnation, Kriege und die Energiekrise zwingen Unternehmen zu Restrukturierungen – und als wäre das nicht genug, verändert KI die Arbeitswelt grundlegend. Was das für HR bedeutet, beleuchtet die Haufe HR-Online-Konferenz am 11. und 12.6.2026.Mehr zum Thema 'Veranstaltung'...Mehr zum Thema 'Künstliche Intelligenz (KI)'...Mehr zum Thema 'Transformation'...

  • FG München: Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug

    Die Steuerbefreiung für ein Familienheim setzt unter anderem voraus, dass der Erwerber nach dem Erbfall die Wohnung unverzüglich für eigene Wohnzwecke nutzt. Nach mehr als 6 Monaten wird die Selbstnutzung nur unter strengen Anforderungen anerkannt, so das FG München.Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...

  • Kein vollständiger Zinserlass?: Freiwillige Zahlung im ersten Zinsmonat

    Nachzahlungszinsen sind nach § 233a Abs. 8 Satz 1 AO zu erlassen, soweit Zahlungen oder andere Leistungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden, die Finanzbehörde diese Leistungen angenommen und sie auf die festgesetzte und zu entrichtende Steuer angerechnet hat.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Zinsen'...