Alle aktuellen Themen in einem Überblick für Sie zusammengestellt.
Wird eine GbR vor Abschluss der Schlussabrechnung aufgelöst oder der Geschäftsbetrieb veräußert, drohen erhebliche Risiken. Die Bewilligungsstellen fordern zurück und verweigern die Verrechnung mit offenen Nachzahlungen. Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
Das Bayerisches Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung mit der seit dem Jahr 2025 bestehenden Möglichkeit des Ergehens eines Teilabschlussbescheides beschäftigt.Mehr zum Thema 'Außenprüfung'...Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...
Das Finanzamt darf die Anzahl der Familienfahrten bei doppelter Haushaltsführung ausnahmsweise schätzen, so das Sächsische FG. Im Streitfall wurden Familienheimfahrten entgegen den zuvor gemachten Angaben mit einer Mitfahrgelegenheiten durchgeführt und bar bezahlt, weshalb die Nachweise nicht vorlagen.Mehr zum Thema 'Doppelte Haushaltsführung'...Mehr zum Thema 'Familienheimfahrt'...
Der Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder erfüllt – unter den weiteren Voraussetzungen der Norm – den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG. Die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist nicht entsprechend anwendbar.Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'Treuhand'...Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...
Die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 GrEStG setzt voraus, dass der Anspruch des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks durch Aufhebung des Vertrags zivilrechtlich wirksam beseitigt wird. Haben mehrere Erwerber ein Grundstück zu Miteigentum gekauft, kann das Ausscheiden nur eines Erwerbers aus dem Kaufvertrag ihren gemeinschaftlichen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht wirksam beseitigen.Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'Kaufvertrag'...Mehr zum Thema 'Rückabwicklung Kaufvertrag'...
Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass sie gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung verstößt und besteht dieser Verstoß über ein Jahr fort, rechtfertigt dies auch dann keine von der Versagung der Steuerbefreiung abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i. S. des § 163 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn es tatsächlich nicht zu einer schädlichen Mittelverwendung gekommen ist.Mehr zum Thema 'Körperschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Gemeinnützigkeit'...